Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!

Um den Kursbetrieb für alle Teilnehmer so angenehm wie möglich zu gestalten, gibt es einige Verhaltensregeln, die zu beachten sind:  

Derzeit gibt es keine einschränkungen aufgrund von Corona.

2G REGELUNG

 

Aktuell gilt die 2G Regel (geimpft und genesen) für ganz Österreich in Gastronomie, Kultur, Sport- und Freizeitbetrieben. Als Tanzschule sind wir dazu verpflichtet, diese Regelungen auch im Kursbetrieb anzuwenden. Jeder Kursteilnehmer muss einen Nachweis darüber erbringen, dass er/sie geimpft oder genesen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist leider zum aktuellen Zeitpunkt KEINE Kursteilnahme  möglich.

 

GEIMPFT

  • Gültigkeit für 9 Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat, Übergangsfrist von drei Wochen
  • Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test
  •  
 

GENESEN

  • Antikörpertests sind nicht mehr als 2G Nachweis gültig
  • Gültigkeitsdauer 6 Monate
 
 

KINDER UND JUGENDLICHE

  • Für die 3 bis 15-Jährigen bleiben die bisher bekannten Regelungen bestehen, wir bitten aber alle Schüler (ausgenommen sind Minis) den Ninja-Pass beim Check In vorzuzeigen.
  • Alle Kursteilnehmer über 15 Jahre (nach Beendigung des 9. Schuljahres) müssen einen 2G Nachweis darüber erbringen, dass er/sie geimpft oder genesen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Kursteilnahme zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht möglich. Die genauen Details zu den 2G Richtlinien finden Sie hier. 
 
 

BEGLEITPERSONEN

  • Für Begleitpersonen besteht ebenfalls die 2G Regelung. Wir bitten daher die Eltern ihre Kinder bereits fertig umgezogen zum Unterricht zu bringen, da ein Einlass ohne gültigen 2G Nachweis mit FFP2 Maske leider nicht möglich ist. 
 

3G REGELUNG Ab Montag, 28. Februar 2022

Ab Montag, den 19. Februar 2022 gelten in Österreich gelockerte Corona Regelungen. Nach den Semesterferien (ab Montag, 28. Februar 2022) werden diese auch in der Tanzschule Santner umgesetzt. Von der 2G Regelung wird somit wieder auf die 3G Regelung umgestellt. 

 

GEIMPFT

  • Gültigkeit für 9 Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat, Übergangsfrist von drei Wochen
  • Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test
 
 

GENESEN

  • Antikörpertests sind nicht mehr als 2G Nachweis gültig
  • Gültigkeitsdauer 6 Monate
 
 
GETESTET
 
  • Als Testnachweis gelten PCR Tests oder Antigentests (allerdings hier KEINE Heimtests).
 
 

KINDER UND JUGENDLICHE

  • Alle Kursteilnehmer über 15 Jahre (nach Beendigung des 9. Schuljahres) erbringen bitte einen entsprechenden 3G Nachweis (z.B. über den Ninja Pass). 
  • Unabhängig davon bitten wir auch jüngere Kinder, ihren Ninja Pass in der Tanzschule vorzuweisen, falls vorhanden.
 
 

BEGLEITPERSONEN

  • Für Begleitpersonen besteht ebenfalls die 3G Regelung. 

  

 
DANCE NIGHT
  • Wir starten wieder mit unserer Dance Night! Am Freitag, 4. März 2022 heißt es das erste Mal wieder „Friday Night is Dance Night“. Sperrstunde ist um 24.00 Uhr. Alle Informationen und Termine gibt es hier
 
 

BAR

  • Unsere Bar darf wieder uneingeschränkt öffnen!
 
 

KONTAKTDATENERHEBUNG

  • Die Kontaktdatenerhebung bleibt weiterhin aufrecht.
 

Samstag, 5. März 2022 - ALLE CORONA MASSNAHMEN fallen!

 

Ab Samstag, den 5. März 2022 fallen endliche alle Corona Maßnahmen und JEDE/R kann wieder uneingeschränkt seinem liebstem Hobby, dem Tanzen nachgehen. 

 
  • Jegliche Corona Maßnahmen (und somit auch der 3G Status) entfallen, es besteht auch KEINE Testpflicht mehr!
  • Im Kundenbereich wird weiterhin das Tragen einer FFP2 Maske empfohlen.
  • Wir bitten um Anmeldung bzw. Anwesenheitsbestätigung am Check In!
 
 

Schutzmasken

Während des Tanzens ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Beim Aufenthalt im Kundenbereich (wie Bar, Garderoben, Toiletten etc.) ist jedoch in folgenden Fällen eine Maske zu tragen:

  • Kinder bis 6 Jahre: Keine Maskenpflicht
  • Kinder von 6-14 Jahre: MNS-Schutzmaske
  • Kinder ab 14 Jahren: FFP2-Maske
  • Erwachsene: FFP2-Maske

 

Keine Maskenpflicht nach 2G Einlasskontrolle! 

Kann man zwischen einem 2G Nachweis und einer FFP2 Maske wählen?
Nein, eine Wahlmöglichkeit zwischen FFP2 Maske und 2G Nachweis besteht nicht.

Diese Website ist Gerade in Bearbeitung ...

Eine Übersicht finden Sie aktuell hier

3G Regelungen

GETESTETE PERSONEN

·      Minis (3 – 6 Jahre) und Kids (6 – 10 Jahre): keine Testpflicht!

·      Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren (Juniors): Testpflicht
Für den Zutritt in die Tanzschule ist vor jedem Kurstermin beim Check In ein Nachweis über einen negativen Corona-Test vorzuweisen.

·      Erwachsene:  Testpflicht
Sofern Sie eine Begleitperson für ein Kind sind und sich länger als 15 Minuten in der Tanzschule aufhalten, besteht zusätzlich eine Registrierungspflicht beim Check In. 

·      Gültigkeit der Tests:

o PCR-Tests: max. 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage

o  Antigen-Tests: max. 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag (NEU!!!)

o  Antigen-Selbsttests (behördlich erfasst): max. 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag

 

 

GEIMPFTE PERSONEN

·      Nachweis über eine Zweitimpfung (darf nicht länger als 270 Tage zurückliegen), oder

·      Nachweis über eine Impfung ab dem 22. Tag nach dem Stich bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen
ist (darf nicht länger als 270 Tage zurückliegen), oder

·      Nachweis über eine Impfung, wenn 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR-Test bzw. ein Nachweis neutralisierender Antikörper vorlag (darf nicht länger als
270 Tage zurückliegen)

 

 

GENESENE PERSONEN

·      Nachweis nach § 4 Abs.18 EpG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt
wurde (darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen), oder 

·      Nachweis über neutralisierende Antikörper (darf nicht älter als 90 Tage sein), oder

·      Ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde (darf nicht älter als 180 Tage sein)

Abstand halten

Gegenüber haushaltsfremden Personen ist ein Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten.

WICHTIG:
Wir bitten euch genug Zeit vor Kursbeginn für die Vorweisung der negativen Corona-Tests einzuplanen, um Staubildung beim Check In zu vermeiden.

Kurs Hopping

Da die Teilnehmerlimits in den Sälen gesetzlich beschränkt sind und eine Durchmischung unterschiedlicher Gruppen nicht erlaubt ist, ist zurzeit kein Kurs Hopping möglich.

Umkleidekabinen 

Die Garderoben sind geöffnet, jedoch darf nur einzeln eingetreten werden. Wir bitten Sie daher, bereits umgezogen im Trainingsoutfit in den Unterricht zu kommen. Zudem werden in allen Tanzsälen zusätzliche Sessel bereitgestellt, auf denen Schuhe und Jacken abgelegt werden können.

Sie fühlen sich nicht gut?

Anzeichen, dass man das Virus hat, sind Fieber, starkes Kopfweh, Husten, Geschmacksverlust oder Atembeschwerden. Das sind mögliche Symptome für eine Ansteckung mit dem Corona Virus. Wenn man diese Symptome hat, muss man zu Hause bleiben und den Hausarzt oder die Hausärztin anrufen. Man kann auch beim Gesundheitstelefon anrufen: Die Nummer lautet 1450

Allgemeine Informationen zum Coronavirus gibt es unter 0800 555 621. Die tagesaktuellen Beschränkungen und Verordnungen finden Sie auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Danke!

Mit Ihrer Mithilfe und Ihrem eigenverantwortlichem Handeln können wir auch weiterhin Tanzkurse anbieten und freuen uns, Sie persönlich bei uns begrüßen zu dürfen.

Ihr Team Santner